Allgemeine Geschäftsbedingungen - Autovermietung
Die Alpirax GmbH (nachfolgend „Vermieter“ genannt) überlässt dem Mieter das Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Mietbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche der Mieter mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkennt. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags an den Mieter bei Abholung des Mietwagens zustande.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Autovermietung
Die Alpirax GmbH (nachfolgend „Vermieter“ genannt) überlässt dem Mieter das Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Mietbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche der Mieter mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkennt. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags an den Mieter bei Abholung des Mietwagens zustande.
I. Allgemeines
a) Übergabe des Fahrzeugs: Mit Inkrafttreten des Vertrages bestätigt der Mieter, dass er das Fahrzeug einschließlich vollständiger Ausrüstung (Warnweste, Verbandskasten, Radiogerät etc.) und ohne äußerlich erkennbare Beschädigungen übernommen hat. Etwaige Abweichungen werden im Mietvertrag vor Ort festgehalten. Der Mieter bestätigt zudem, eine ordnungsgemäß bestätigte Kopie der Wagenpapiere erhalten zu haben.
b) Rücktritt vom Vertrag: Der Mieter kann bis 5 Tage vor Mietbeginn kostenfrei per E-Mail an info@transporter-mieten-konstanz.de vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt und bis spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichtabholung des Fahrzeugs wird der volle Mietpreis fällig. Rückerstattungen sind nur im Falle unverschuldeter oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Krankheit) möglich.
c) Haftung für Bußgelder: Der Mieter haftet für alle Bußgelder, Gebühren und Strafen, die während der Mietdauer entstehen. Für die Bearbeitung dieser Strafen wird eine Gebühr von EUR 10 pro Fall erhoben.
d) Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs: Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug vorzeitig zurückzufordern, wenn der Mieter gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstößt oder ein wichtiger Grund vorliegt.
e) Fahrten unter Einfluss von Drogen oder Alkohol: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol zu führen. Es ist untersagt, das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen oder Wettkämpfe zu nutzen.
f) Überprüfung der Mieter: Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine Entschädigung steht dem Mieter in diesem Fall nicht zu.
g) Verbindlichkeit der Angaben: Alle Angaben des Mieters im Vertrag sind verbindlich. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, zur Zahlung des Mietpreises fähig zu sein.
h) Alternativfahrzeug: Sollte das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und den Mietpreis zu erstatten.
II. Mietpreis und Kaution
Der Mietpreis sowie der Versicherungsschutz richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis zuzüglich einer Kaution ist im Voraus fällig, wenn eine Kaution verlangt wird. Die Höhe der Kaution wird je nach Fahrzeug und Mietdauer festgelegt. Die Zahlungsweise wird vom Vermieter bestimmt. Bei Zahlung mit Kreditkarte ist der Vermieter berechtigt, eventuell auftretende Schäden oder Selbstbeteiligungen über diese Karte abzurechnen. Bei Zahlung per EC-Cash erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass Nachforderungen per Lastschrift eingezogen werden.
III. Führungsberechtigte
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Nur die Person, die das Fahrzeug gebucht hat, ist berechtigt, das Fahrzeug zu fahren. Falls die Zusatzoption für weitere Fahrer gebucht wurde, muss der zusätzliche Fahrer bei der Abholung des Fahrzeugs genannt werden. Andernfalls haftet der Mieter im Schadenfall für den gesamten Schaden des Fahrzeugs, bis zum Fahrzeugwert. Alle Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für die berechtigten Fahrer.
IV. Fahrzeugnutzung
a) Tankregelung: Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug mit dem gleichen Tankstand zurückzugeben. Bei einer Differenz wird eine Pauschale von EUR 10 pro angezeigtem Tankbalken berechnet. Eine Rückgabe mit übervollem Tank wird nicht vergütet. Benzinkosten während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters.
b) Wartung und Reparaturen: Das Fahrzeug wird regelmäßig gewartet. Sollte während der Mietzeit eine Reparatur notwendig sein, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, muss der Mieter den Vermieter kontaktieren und dessen Zustimmung einholen. Der Vermieter übernimmt die Kosten der Reparatur, es sei denn, der Mieter ist für den Schaden verantwortlich (siehe §V c).
c) Nutzungsbeschränkungen: Das Fahrzeug darf nicht für motorsportliche Veranstaltungen, Testzwecke, Weitervermietung oder gewerbliche Personenbeförderung verwendet werden. Fahrten ins Ausland bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Wird diese Zusatzoption für Fahrten ins Ausland nicht gebucht und der Mieter verursacht einen Schaden im Ausland, haftet der Mieter vollumfänglich bis zum Preis des Fahrzeugs.
V. Versicherung und Haftung
a) Zusatzoption Vollkasko Vollkaskoversicherung: Das Fahrzeug ist mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet, die alle Schäden am Fahrzeug abdeckt, einschließlich Schäden durch Brand, Diebstahl und Vandalismus. Es gibt keine Selbstbeteiligung bei Schäden, die unter die Vollkasko-Versicherung fallen.
Für Fahrten in das Ausland Schweiz und Österreich muss die Option angeählt werden. Bei nicht buchen der Option Ausladsfahrt verfällt der Versicherungsschutz und im Scahdenfall haftet der Mieter vollumfänglich bis zum Fahrzeugwert.
b) Zusatzoption Haftpflichtversicherung: Das Fahrzeug ist auch haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Dritten. Die Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug des Vermieters im Haftpflichtfall beträgt EUR 1.000.
c) Haftung des Mieters im Haftpflichtfall: Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug oder dessen Verlust, wenn diese im Rahmen der Haftpflichtversicherung auftreten. Dies umfasst unter anderem:
- Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Unfall
- Brand, Diebstahl, Vandalismus oder unbefugte Nutzung
- Schäden durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung
- Schäden an der Verglasung oder Kabeln
- Schäden durch Marderbisse
Bei nicht buchen der Option Ausladsfahrt verfällt der Versicherungsschutz und im Scahdenfall haftet der Mieter vollumfänglich bis zum Fahrzeugwert.
d) Kosten für Verkehrsverstöße: Der Mieter trägt die Kosten für Verkehrsverstöße und wird zusätzlich mit einer Gebühr von EUR 10 pro Fall belastet.
VI. Obhutspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu behandeln und gegen Einbruch und Diebstahl zu sichern.
VII. Schäden durch Unfall
Im Falle eines Unfalls hat der Mieter:
- Die Polizei zu verständigen, wenn notwendig.
- Namen, Anschriften und Fahrzeugkennzeichen der beteiligten Personen sowie Zeugen festzuhalten.
- Ein Unfallprotokoll (Skizze) zu erstellen.
- Den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
VIII. Haftung des Vermieters
Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, außer im Falle einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens des Vermieters.
IX. Fahrzeugrückgabe
Der Mieter muss das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben. Eine Rückgabe nach den vereinbarten Zeiten wird mit einer Zusatzgebühr von EUR 50 für jeden weiteren Tag berechnet. Das Fahrzeug muss in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden, einschließlich Reinigung, wenn erforderlich. Wird das Fahrzeug nicht selbst gereinigt, erhebt der Vermieter eine Gebühr von EUR 15.
X. Zusatzoptionen (Sackkarren, Spanngurte, Decken)
Die zusätzlich gemieteten Sackkarren, Spanngurte oder Decken müssen nach der Fahrt entweder zurückgebracht oder im Fahrzeug belassen werden. Bei Verlust dieser Gegenstände wird der Verlust dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind nicht durch die Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung gedeckt.
XI. Nicht rechtzeitige Rückgabe
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs werden dem Mieter die zusätzlichen Kosten gemäß der Website des Vermieters in Rechnung gestellt.
Transporter-mieten-Konstanz
Hier können Sie uns erreichen:
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+49 7531/9217688